Rechtsanwalt Bernd Fleischer

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht
24.03.2020

Urheberrecht: Streit um Rock-Ballade

Wie ein amerikanisches Berufungsgericht nun urteilte, ist die Rockballade „Stairway to Heaven“ von Led Zeppelins kein Plagiat. Damit findet ein jahrelanger Urheberrechtsstreit in der Musikbranche vorerst sein Ende.

 

Plagiatsvorwürfe gegen Led Zeppelin

 

Handelt es sich bei der legendären Ballade „Stairway to Heaven“ von Led Zeppelin um ein Plagiat? Diese Frage beschäftigt Gerichte in den USA seit geraumer Zeit. Bereits 2016 hatte eine Geschworenen-Jury diese Frage entschieden und die Plagiatsvorwürfe verneint.

 

Nun war der Urheberrechtsstreit allerdings wegen formaler Fehler erneut aufgerollt worden.

In dem Verfahren wurde dem Gitarrist der Band Jimmy Page (76) und dem Sänger Robert Plant (71) erneut vorgeworfen, die Gitarren-Anfangsakkorde des Klassikers “Stairway to Heaven“ aus dem Jahr 1971 seien von dem Lied “Taurus“ (1968) der US-Band Spirit  kopiert worden. Urheberrechte der Band Spirit sollen damit verletzt worden sein.

 

Die Frage nach formellen Fehlern

 

Im jetzigen Verfahren wurde bemängelt, dass im Verfahren von 2016 den Geschworenen keine Tonaufnahme beider Lieder vorgespielt worden war. Der damalige Richter hatte auf eine Tonaufnahme als Beweismittel verzichtet, da der urheberrechtliche Schutz von Musik bis 1976 sich nur auf Noten bezog und nicht auf die Originalaufnahmen. Daher sei es auch nicht erforderlich gewesen, den Geschworenen Originalaufnahmen beider Lieder vorzuspielen.

Dieses Vorgehen wurde im nun neu aufgerollten Verfahren als formeller Fehler angeprangert. Das Berufungsgericht hatte daher zu entscheiden, ob es 2016 eines Abspielens der Lieder bedurft hätte.

 

Dieser Annahme folgte das Berufungsgericht schließlich nicht. Die Richter bestätigte am 09.03.2020 vielmehr die Entscheidung der Geschworenen-Jury. Es wurde klargestellt, dass es bei der Frage einer möglichen Urheberrechtsverletzung zu der damaligen Zeit allein um die Komposition der beiden Lieder gehe, nicht um die Aufnahme als solche. Anhand der insoweit relevanten Noten sei ein Plagiatsvorwurf nicht zu bestätigen. Damit sei für das damalige Urteil der Jury das Abspielen der Originalaufnahmen nicht erforderlich gewesen, so das Berufungsgericht. Das Urteil der Jury wurde damit bestätigt und wieder in Kraft gesetzt – bei dem Song handelt es sich nicht um ein Plagiat.

 

Weitere Informationen zum Urheberrecht bei Musik finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/urheberrecht-musik.html