Rechtsanwalt Bernd Fleischer

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht
23.04.2018

Medienrecht: Image schädigende Filmaufnahmen aus Bio-Betrieben dürfen gezeigt werden

Die Weitergabe und Veröffentlichung von illegal gemachter Filmaufnahmen in Bio-Betrieben ist nicht rechtswidrig, urteilten die Richter am Bundesgerichtshof (BGH). Zwar seien Rechte der betroffenen Betriebe verletzt, dennoch überwiege das Informationsinteresse der Verbraucher.

So gar nicht „Bio“

Viele Verbraucher greifen gerne zu biologischen oder ökologischen Produkten in der Erwartung, dass sie damit insbesondere erhöhte Standards in Bezug auf artgerechte Tierhaltung erwarten können. Dass es aber auch in Bio-Betrieben zu fragwürdigen Zuständen kommen kann, zeigten die Aufnahmen, die Tierschützer 2012 in biologischen Hühnerställen gemacht hatten. Die in der Nacht aufgezeichneten Aufnahmen zeigten Tiere ohne Federn, die teilweise zwischen toten Artgenossen hockten. Die Aufnahmen entsprachen dabei so gar nicht den Verbrauchervorstellungen von „biologischer“ Tierhaltung.
In der Folge hatten die Tierschützer die Aufnahmen an den ARD weitergeleitet, der diese Bilder auch veröffentlichte. Von der Tierschützer-Aktion betroffen war ein Erzeugerzusammenschluss von elf ökologisch arbeitenden landwirtschaftlichen Betrieben. Diese waren nun gegen die Veröffentlichung und Verbreitung der Filmaufnahmen gerichtlich vorgegangen.

Verbraucherschutz im Fokus

Noch in der Vorinstanz mussten die Tierschützer eine Niederlage hinnehmen. Nun hat sich aber der BGH auf ihre Seite gestellt. Zwar seien mit den Aufnahmen durchaus Rechte der Betriebe betroffen. Auch seien die Aufnahmen grundsätzlich geeignet, das Ansehen und den wirtschaftlichen Ruf der Betriebe negativ zu beeinflussen.
Dies müsse aber in Anbetracht der Tatsache, dass mit den Aufnahmen keine falschen Tatsachenbehauptungen aufgestellt wurden, zurückstehen. Entscheidend überwiegen nach Ansicht der Richter das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit. An den tatsächlichen Umständen der Haltung der Tiere habe der Verbraucher im vorliegenden Fall ein berechtigtes Interesse. Damit sei die Veröffentlichung und Weitergabe der Aufnahmen nicht rechtswidrig.

Weitere Informationen zum Thema Medienrecht finden Sie auch hier: https://www.rosepartner.de/medienrecht.html