Rechtsanwalt Bernd Fleischer

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht
09.04.2018

Irreführende Werbung mit "grünen" Botschaften

Das Landgericht in Köln hat dem Konzern Galeria Kaufhof durch Anerkenntnisurteil untersagt, Produkte als  "umweltfreundlich und sozial verträglich hergestellt" zu bewerben. Für die Verbraucher sei nicht ausreichend deutlich, für was diese Werbeaussage stehe.

Siegel nicht transparent genug

Mit dem Symbol eines grünen Blattes mit der Aufschrift „Natürlich GALERIA“, wollte es Galeria Kaufhof nach eigenen Angaben seinen Kunden erleichtern, „bewusst“ einzukaufen. Die Verbraucherzentrale monierte in diesem Zusammenhang die Werbebotschaft mit den Begriffen "umweltfreundlich" und "sozialverträglich" bezüglich der Herstellung der Waren.

Der Siegeldschungel

Das „Grüne-Blatt-Siegel“ von Galeria Kaufhof ist aber kein Einzelfall. Vielfach versuchen Unternehmen Verbraucher von ihren Waren zu überzeugen, indem sie diese als besonders nachhaltig produziert oder umweltfreundlich betiteln – in vielen Fällen dann auch mit einem eigenen grünen Label oder öko-Symbol.
Was sich genau dahinter verbirgt, weiß der Verbraucher häufig nicht. Diese Unternehmen verdichten durch eigene Labels den bereits jetzt schon vorherrschenden Siegeldschungel für Verbraucher, so die Verbraucherzentrale des Bundesverbandes.

Nicht nur Verbraucherzentralen fordern daher einheitliche gesetzliche Mindestanforderungen an derartige Siegl, um mehr Transparenz für den Verbraucher zu schaffen. Ein großes Problem ist, dass viele der verwendeten Schlagwörter nicht rechtlich geschützt seien. Diesem Problem könnte mit einheitlichen Regelungen entgegengewirkt werden. Der Gesetzgeber ist nunmehr angehalten, dem Siegeldschungel Einhalt zu gebieten.

Weitere Informationen zum Thema Werberecht erhalten Sie auch hier: https://www.rosepartner.de/irrefuehrende-werbung-abmahnung.html