Rechtsanwalt Bernd Fleischer

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht
28.01.2020

Europa beschließt Urheberrechtsreform – Deutschland zieht nach

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich im vergangenen Jahr auf eine Harmonisierung und Anpassung des europäischen Urheberrechtes geeinigt. Nun müssen die nationalen Gesetzgeber nachziehen und geltendes Urheberrecht anpassen und ergänzen. Gegen den ersten Entwurf des Bundesjustizministeriums folgte nun aber bereits die erste Kritik.

Harmonisierung des Urheberrechtes in Europa

Die EU-Richtlinie über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte im Digitalen Binnenmarkt soll endlich eine dringend nötige Anpassung des veralteten europäischen Rechtsrahmens im Urheberrecht bewirken. Insbesondere die Themen Text- und Data Mining, der Urheberschutz und die Vertragsrechte von Künstlern sollen Teil der Neuregelungen werden.

Das Bundesjustizministerium hat nun einen ersten Entwurf zur Umsetzung der europäischen Vorgaben, insbesondere auch im Bereich Text und Buch, gefasst. Erste Kritik an diesem Vorschlag kommt nun von dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV).

Journalisten-Verband übt Kritik

Dem Journalisten-Verband gehen die geplanten Änderungen im Urheberrecht nicht weit genug, wie aus einer Mitteilung vom 16.01.2020 hervorgeht. Dabei hat der Verband insbesondere den Schutz von Urhebern im Visier. Der Verband bemängelt besonders, dass die wirtschaftliche Beteiligung von Urheberinnen und Urheber nach dem Entwurf nicht ausreichend abgesichert werde. Gerade die Regeln zur Verlegerbeteiligung seien aus Sicht des Verbandes unzureichend, zumal urhebervertragsrechtliche Regelungen nicht in dem Entwurf vorgesehen seien. Auch sei nicht nachvollziehbar, warum für die Verlegerbeteiligungen konkrete Beteiligungssätze im Entwurf enthalten seien, nicht jedoch für die Beteiligung der Urheber am Leistungsschutzrecht der Presseverleger. Diese Ungleichbehandlung kritisieren die Journalisten.

Schutz von Urhebern im Fokus

Nach Vorstellungen des Verbandes bedarf es daher insgesamt einer konkreteren Ausgestaltung der Rechte und Ansprüche der Urheber. Die EU-Richtlinie sehe dafür ein Urhebervertragsrecht vor, welches auch im deutschen Urheberrecht umgesetzt werden soll, wenn es nach den Vorstellungen des Verbandes geht. Ohne konkrete Regelungen könne ein wirksamer Schutz von Urhebern nicht erreicht werden, so die Befürchtung.

Es bleibt abzuwarten, welche Richtung die weiteren Diskussionen über den Gesetzesentwurf nehmen und wie die Umsetzung letztlich erfolgen wird.

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