Rechtsanwalt Bernd Fleischer

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht
04.03.2019

BKartA: Gelockerte Werbeverbote bei künftigen Olympischen Spielen

Wie aus einer Mitteilung des Bundeskartellamtes (BKartA) vom 27.02.2019 hervorgeht, werden deutsche Athleten in Zukunft bei Olympischen Spielen mit weniger Werbebeschränkungen als bisher rechnen müssen. Bestehende Werbeverbote sollen in Zukunft gelockert werden.

Olympische Charte verbietet bisher Selbstvermarktung

Wer bisher als Athlet bei den Olympischen Spielen teilnehmen wollte, der musste weitreichende Werbebeschränkungen hinnehmen. So schreibt die Olympische Charta vor, dass kein Athlet seine Person, seinen Namen, sein Bild oder seine sportlichen Leistungen während der Spiele zu Werbezwecken nutzen darf. Diese Regelung galt bisher in der Zeit ab neun Tage vor und drei Tage nach den Olympischen Spielen und erfasste alle Werbemaßnahmen sowie Social-Media-Aktivitäten der Sportler. Nun haben sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und das Internationale Olympische Komitee (IOC) aber zu einer Lockerung dieser Werbemaßnahmen verpflichtet. Danach soll es in Zukunft für Sportler und Sponsoren einfacher werden, Werbung im Rahmen von Olympischen Spielen zu schalten.

Beschränkungen für missbräuchlich erklärt

Dieser Entscheidung vorangegangen war ein vom BKartA gegen den DOSB und das IOC eingeleitete Verfahren wegen Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften. Der DOSB und das IOC sind für die Werbeverbote in der Olympischen Charta verantwortlich. Nach Ansicht des BKartA bestehe bei beiden Organisationen allerdings eine marktbeherrschende Stellung im Rahmen der Vermarktung der Olympischen Spiele. Die weitreichenden Werbebeschränkungen für deutsche Olympioniken seien daher missbräuchlich, so das BKartA. Auch stellte das BKartA klar, dass sich auch Regelungen eines Sportverbandes an dem Wettbewerbsrecht zu orientieren hätten. Unter dem Druck des Verfahrens wurde nun eine Lockerung der Werbeverbote zugesagt.

Viele Sportler und ihre Sponsoren wird es freuen. Ihnen werden weitaus mehr Handlungsspielräume bei Werbemaßnahmen und der Nutzung von Social-Media-Kanälen eingeräumt. Ob damit einhergeht, dass die Olympischen Spiele und deren sportlichen Leistungen in Zukunft von Werbung überhäuft werden, wird sich wohl erst bei den kommenden Spielen in Tokio zeigen.

Weitere Informationen zum Kartellrecht und Werberecht erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/verbotene-werbung-werbeverbot.html