Rechtsanwalt Bernd Fleischer

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht
27.07.2018

„Otto´s Burger“ verstößt mit Unternehmensbezeichnung nicht gegen Markenrechte

Der Otto-Versand hatte gegen die Burger-Kette „Otto´s Burger“ aus Hamburg wegen Verletzung von Namensrechten geklagt - allerdings ohne Erfolg. Die Richter konnten eine Verwechslungsgefahr des Versandhauses mit den gleichnamigen Burger-Lokalen nicht bestätigen.

Versandhaus unterliegt im Streit um Namensrechte

Mittlerweile werden in Hamburg vier Lokale von „Otto´s Burger betrieben. Der Inhaber der Restaurants hat nach eigenen Angaben nie eine Verwechslungsgefahr durch die Namensgebung seiner Lokale gesehen. Dies sah der Otto-Versand dagegen ganz anders. Dieser sah sich durch die Bezeichnung der Burger-Lokale in seinen Namens- und Markenrechten verletzt und klagte vor dem Landgericht in Hamburg.
Dort konnten die Richter eine solche Verletzung von Unternehmensrechten des Versandhauses allerdings nicht bestätigen.

Keine Verwechslungsgefahr allein wegen geläufigen Vornamen

Eine Verwechslungsgefahr beider Unternehmen sei im vorliegenden Fall ausgeschlossen. Die von den Burger-Lokalen angesprochenen Gäste bringen nach Ansicht der Richter „Otto´s Burger“ nicht mit dem Otto-Kennzeichen des Versandhauses in Verbindung. Eine solche Verwechslung sei bereits durch den unterschiedlichen Geschäftsbereich beider Unternehmen nahezu ausgeschlossen.

Zudem sei nach Ansicht der Richter der Name „Otto“ ein gängiger Vor- und Nachname. Allein auf der Verwendung eines geläufigen Namens könne eine Markenrechtsverletzung nicht gestützt werden. Dafür reiche dies allein nicht aus. So wie im vorliegenden Fall sei damit eine Verletzung von Unternehmensrechten des Versandhauses zu verneinen.

Geht der Rechtsstreit in die nächste Runde?

Der Otto-Versand hat sich nach dem Urteil weitere Schritte vorbehalten. Nach eigenen Angaben wolle das Unternehmen die schriftlichen Urteilsgründe abwarten, bis eine endgültige Entscheidung getroffen werde, ob in dieser Sache weiter gegen die Burger-Lokale vorgegangen werden solle.
In vorherigen Streitigkeiten über Namens- und Markenrechte hatte sich das Unternehmen meist mit den betroffenen Firmen geeinigt. Ob der Namensstreit also noch in eine zweite Runde geht bleibt abzuwarten.

Weitere Informationen zum Thema Markenrecht und unlauteren Wettbewerb finde Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/markenrecht.html