Rechtsanwalt Benjamin Deutscher

09.03.2022

Was ist beim Thema Unterhalt zu beachten?

Regelung und Festsetzung von Unterhaltsansprüchen verheirateter Paare und deren Kinder

Bei einer Trennung stellen sich viele Ehepartner und Kindeseltern die Frage, wie der zukünftige Unterhalt geregelt werden soll. Welche Möglichkeiten gibt es, die verschiedenen Unterhaltsansprüche zu regeln? Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen Kindesunterhaltsansprüchen und Ehegattenunterhaltsansprüchen. Hinsichtlich der Ehegattenunterhaltsansprüche ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen den Trennungsunterhaltsansprüchen bis zur rechtskräftigen Scheidung und dem nachehelichen Unterhalt ab der rechtskräftigen Scheidung.

 

Muss die Festsetzung des Unterhalts durch das Familiengericht erfolgen?

Sowohl der Kindesunterhalt als auch der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt können durch das Familiengericht verbindlich festgesetzt werden. Kindesunterhaltsansprüche können auch in einer sogenannten Jugendamtsurkunde als vollstreckbarem Unterhaltstitel festgesetzt werden. Sowohl beim Kindesunterhalt als auch beim Ehegattenunterhalt können die Unterhaltsansprüche auch in einer notariellen Vereinbarung verbindlich und vollstreckbar festgelegt werden.

Eine einvernehmliche Einigung über die Unterhaltszahlungen ist von allen Seiten wünschenswert. Zum einen bedeutet der Gang zum Gericht mehr Zeitaufwand für alle Beteiligten und zum anderen entstehen auch höhere Kosten. Sollten sich beide Seiten nach einer ausführlichen und gründlichen rechtlichen Beratung auf eine gemeinsame Lösung einigen können, kann die Festlegung der Zahlung in einer notariellen Vereinbarung, einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung erfolgen. Diese ist dann für beide Seiten verbindlich und verpflichtend. Sollte der unterhaltspflichtige Ehegatte nicht zahlen, so kann der berechtigte Ehegatte gegen den anderen aus der Urkunde vollstrecken.

 

Die Rolle des Rechtsanwaltes im Unterhaltsrecht

Bevor sich Eheleute auf weitreichende Entscheidung zum Unterhalt einlassen, sollten sie ihre rechtliche Situation genau prüfen lassen. Die Rechtsprechung bezüglich des Ehegattenunterhalts in Form des Trennungsunterhalts und nachehelichen Unterhaltes ändert sich ständig und es sind diverse Kriterien für die Festlegung des Unterhaltes im Einzelfall zu prüfen. Für einen Anwalt für Familienrecht ist dies jedoch täglich Brot. Er ist der Experte und kennt sich mit dem Gesetz aus und kann für seinen Mandanten die bestmögliche Regelung herausholen und für Regelungen sorgen, die auch für die weitere Zukunft die meiste Sicherheit bieten. Häufig bietet es sich an, über eine Abfindung des nachehelichen Unterhaltes nachzudenken und dabei auch mögliche Trennungsunterhaltsansprüche mit einzubeziehen. Dabei sind auch steuerliche Komponenten zu berücksichtigen, beispielsweise in Form des sogenannten begrenzten Realsplittings. Ein Unterhaltsexperte kann daher für eine tragfähige und interessengerechte Regelung von Unterhaltsansprüchen auch in einer notariellen Vereinbarung sorgen. Sollte sich eine einvernehmliche Regelung nicht erreichen lassen, sorgt ein Fachanwalt für Familienrecht für die bestmögliche Vertretung und Durchsetzung der Interessen seines Mandanten/ seiner Mandantin in gerichtlichen Unterhaltsverfahren.

 

Die Düsseldorfer Tabelle - der Leitfaden für den Kindesunterhalt

Die Düsseldorfer Tabelle regelt die derzeit geltenden Kindesunterhaltsbeträge. Erst im Januar 2022 erfolgte die neueste Anpassung. Die zu zahlenden Beträge für die verschiedenen Altersstufen der Kinder wurden angepasst und es wurden weitere Einkommensgruppen für hohe Einkünfte des Unterhaltsschuldners hinzugenommen. Der Unterhaltsbedarf eines minderjährigen Kindes folgt grundsätzlich aus den Einkünften des nichtbetreuenden Elternteils. Es ist oftmals juristisch schwierig, das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des Unterhaltsschuldners und somit den sich daraus ergebenden Kindesunterhalt zu bestimmen. Für eine korrekte Berechnung des Kindesunterhaltes ist es daher ratsam, einen Fachanwalt für Familienrecht zu kontaktieren und sich beraten zu lassen. Der Kindesunterhalt spielt auch eine gravierende Rolle für die Frage, welcher Ehegattenunterhalt zu zahlen ist. Der Kindesunterhalt wird grundsätzlich vor einer Berechnung des Trennungsunterhaltes oder des nachehelichen Unterhaltes vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen, erst danach werden die verbleibenden Einkommensverhältnisse der Eheleute verglichen und der Ehegattenunterhalt berechnet.

Besonderheiten beim Kindesunterhalt ergeben sich beim Bezug von Unterhaltsvorschussleistungen durch die Unterhaltsvorschusskasse sowie beim Bezug von Leistungen durch das Jobcenter mit den dadurch verbundenen Anspruchsübergängen des Unterhaltsanspruches auf die jeweilige öffentliche Stelle.

Auch bei volljährigen Kindern und Kindern, die nicht mehr im Haushalt eines Elternteils leben, oder Kindern, die eigene Einkünfte erzielen, ergeben sich diverse Besonderheiten, die in erster Linie ein versierter Fachanwalt für Familienrecht beurteilen kann.

Fazit

Letztendlich sollte vor einer weitreichenden Regelung, wie dem Unterhalt, immer vorab eine Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Zu schnell werden wichtige Aspekte in der Regelung vergessen. Ein Anwalt für Familienrecht kennt sich nicht nur mit der Düsseldorfer Tabelle bestens aus, sondern ist mit der aktuellen Rechtsprechung im Unterhaltsrecht vertraut. Die erste Anlaufstelle in Düsseldorf für Rechtssuchende in Unterhaltsfragen ist Rechtsanwalt Benjamin Deutscher. Für weitere Informationen der Kanzlei Deutscher in Düsseldorf klicken Sie unter:

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