Rechtsanwalt Anton Schmoll

Rechtsgebiete
Europarecht
17.03.2019

Zollwert richtig anmelden

Die Ermittlung des richtigen Zollwertes gehört zu den schwierigsten Aufgaben beim Import von Ware. Der richtige Zollwert ist aber von großer Bedeutung, denn auf Basis des Zollwertes werden die Einfuhrabgaben festgesetzt und damit hängt vom Zollwertes auch die finanzielle Belastung ab. Manche Unternehmen versuchen deswegen, den Zollwert möglichst niedrig anzusetzen. In vielen Fällen führt das aber zu Nachzahlungen, sobald die niedrige Zollwertfestsetzung im Rahmen einer Zollprüfung oder bei der Abfertigung festgestellt wird.

Der Zollwert wird grundsätzlich aufgrund der sogenannten Transaktionswertmethode ermittelt. Die Basis des Zollwertes ist demnach der tatsächlich für den Handel gezahlte Preis. Dieser Preis wird durch sogenannte Hinzurechnungen oder Abzugsbeträge noch beeinflusst. So müssen beispielsweise Transportkosten oder Versicherungskosten dem Zollwert hinzugeschlagen werden. Problematisch sind in der Regel auch Einkaufsprovisionen im Drittland oder Kosten für Prototypen und Muster. Die Ermittlung des Zollwertes für defekte Waren ist ebenfalls regelmäßig eine Herausforderung.

Der Zollwert wird im Übrigen im Rahmen einer eigenen Zollwertanmeldung abgegeben. Sollten die Angaben dieser Zollwertanmeldung unzutreffend sein, so handelt es sich hierbei zumindest um eine versuchte Steuerhinterziehung, die mit Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass in jedem Fall der Preis angemeldet wird, der tatsächlich ausgezahlt worden ist. In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass künstlich herabgesetzte Rechnungen für die Zollwertanmeldung genommen worden sind, sodann aber an den Verkäufer noch weitere versteckte Zahlungen geflossen sind. Im Rahmen einer Zollprüfung kommt dieses aber in der Regel heraus. Sollte der Zollprüfer dem entsprechen die Prüfung unterbrechen, wurde den Verdacht auf unterfakturierte Rechnungen hat, so sollte in jedem Fall schnellstmöglich ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, der sowohl im Strafrecht als auch im Zollrecht Erfahrung hat. Denn jede weitere getroffene Aussage kann dann gegen die beteiligten Personen verwendet werden.

Mehr Informationen zum Zollwert finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.owlaw.de/zollrecht/zollwert/