Rechtsanwalt Anton Schmoll

Rechtsgebiete
Europarecht
19.05.2019

Kennen Sie schon die AWV-Meldepflicht?

Kennen Sie eigentlich die AWV Meldepflicht? Auf Kontoauszügen ist oft der Hinweis aufgedruckt: „AWV Meldepflicht beachten“. Dieser wird von vielen Menschen aber achtlos links liegen gelassen, auch weil man nicht weiß, worauf sich dieses bezieht. Fakt ist jedoch, dass jeder – egal ob Privatpersonen oder Unternehmer – der Zahlungen aus dem Ausland entgegennimmt, diese im Rahmen einer Meldung der Deutschen Bundesbank mitzuteilen hat.

Man spricht deswegen auch von einer sogenannten AWV Meldung, da die Rechtsgrundlage für diese Mitteilung in der Außenwirtschaftsverordnung geregelt ist und die Außenwirtschaftsverordnung mit AWV abgekürzt wird. Teilweises auch von einer sogenannten Z4 Meldung die Rede. Diese Abkürzung rührt daher, dass die Meldung früher mit dem Papiervordruck Z4 gemeldet wurde, der mittlerweile allerdings durch eine elektronische Meldung ersetzt worden ist.

Wichtig ist, dass also immer dann wenn Zahlungen über 12.500 € entgegengenommen oder veranlasst werden, eine entsprechende AWV Meldung erfolgt. Der Betrag von 12.500 € rührt daher, dass das Gesetz auf Meldungen unter dieser Schwelle zur Vereinfachung verzichtet. Es reicht übrigens nicht, wenn die Zahlung aufgesplittet wird aber in einem engen Zusammenhang steht.

Nur dann, wenn es sich um Zahlungen für Warenlieferungen handelt oder kurzfristige Kredite bedient werden, macht § 67 Abs. 2 AWV eine Ausnahme von der Meldepflicht.

Gemeldet werden müssen im Übrigen neben dem meldenden auch der Empfänger, der Betrag und das Datum der Zahlung.

Wer die AWV Meldung vergessen hat, gegen den kann ein Bußgeld verhängt werden, wenn er sich dabei zumindest fahrlässig verhalten hat. Die Behörden können ein Bußgeld von bis zu 30.000 € verhängen. Es besteht aber auch die Möglichkeit einer nachträglichen Meldung im Rahmen der Selbstanzeige. Wenn diese handwerklich richtig durchgeführt wird, ist ein Bußgeld ausgeschlossen.

Für mehr Informationen zur AWV Meldepflicht und wenn Sie diese vergessen haben besuchen Sie bitte unsere Internetseite: https://www.owlaw.de/z4-awv-meldepflicht-vergessen/