Rechtsanwalt Anton Schmoll

Rechtsgebiete
Europarecht
01.04.2020

Einreihung von Copolymeren in die Kombinierte Nomenklatur

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung 2020/404 vom 12. März die bestehende Verordnung (EG) Nr. 594/2009 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur (KN) geändert.

So teilte die Kommission teilte mit, dass Copolymere aus Vinylindenfluorid und Hexalfluorpropylen in Primärform der spezifischen Zolltarifnummer 3904 69 20 „Fluorelastomere FKM“ zuzuordnen sind.

Colypomere sind Fluorelastomere FKM

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um einen Stoff, der die Dehnungs- und Kontraktionsmerkmale von Elastomeren aufweist, aber nicht mit Schwefel vulkanisiert werden kann.

Aufgrund der beachtlichen chemischen Stabilität und einer hohen Temperaturbeständigkeit werden Stoffe aus der Gruppe der Fluorelastomere nach wie vor als Dichtungsmaterial für die Luft- und Raumfahrt eingesetzt und auch vielfach für Kraftstoffschläuche, Pumpenschläuche und Chemikalienschutzhandschuhe verwendet.

Die Kommission hatte bereits 2010 die spezifischen KN-Codes „3904 69 20 Fluorelastomere FKM“ und „3904 69 80 andere“ eingeführt und damit den KN-Code „3904 69 90 andere“ ersetzt.

Copolymere aus Vinylindenfluorid und Hexalfluorpropylen in Primärform sind nach Auffassung der Kommission jedoch nicht in die Auffangunterposition „andere“, sondern unter dem spezifischen KN-Code 3904 69 20 „Fluorelastomere FKM“ einzureihen.

Gültigkeit der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA)

Falls Sie sich für Polyacryl-Elastomere eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) haben ausstellen lassen, mit der die Copolymere aus Vinylindenfluorid und Hexalfluorpropylen in Primärform der Zolltarifnummer 3904 6980 oder einer anderen zugewiesen wurden, ist diese aufgrund der Änderungen der Rechtsvorschriften ungültig geworden.

Jedoch können diese noch für einen Zeitraum von drei Monaten ab dem 6. April 2020 weiterhin verwendet werden.

Mehr Informationen zum Thema verbindliche Zolltarifauskünfte erhalten Sie unter: https://www.owlaw.de/zollrecht-hamburg/vzta-verbindliche-zolltarifauskunft/