Y. S. Kaan Kalkan

70193, Stuttgart
24.08.2010

Türkische Aktiengesellschaften müssen dauerhaft Rechtsanwälte beauftragen

Unternehmen, die die Rechtsform einer türkischen Aktiengesellschaft (Anonim Şirketi, A.Ş.) besitzen und ein Grundkapital von 250.000,00 türkischer Lira oder mehr haben, müssen Rechtsanwälte beauftragen. Anderenfalls  müssen Sie mit Geldstrafen rechnen. Aufgrund einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2009 sind türkische Aktiengesellschaften mit einem Grundkapital von 250.000,00 Lira oder mehr verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu berufen, der die Gesellschaft [...]