Im Rahmen des Inkrafttretens des neuen türkischen Handelsgesetzbuches am 1.7.2012 obliegt allen türkischen Gesellschaften die Anpassung an die Neuerungen der Reform. Für die Anpassungsformalitäten wurden verschiedene Fristen festgesetzt, wobei die Gesellschaftssatzungen von AGs und GmbHs bis 1.7.2013 mit dem Gesetz im Einklang gebracht werden sollten.
Diese Frist wurde durch die Verkündigung des Zoll-und Handelsamts, die im Amtsblatt mit der Nr. 28692 vom 29. Juni 2013 veröffentlicht [...]