Y. S. Kaan Kalkan

70193, Stuttgart
20.09.2013

Die Sicherung von Marken und anderen gewerblichen Schutzrechten in der Türkei

Bei einem unternehmerischen Engagement in der Türkei sollte die Sicherung von gewerblichen Schutzrechten wie Marken, Patentrechten und ähnlichen Rechten eine der ersten Vorkehrungen sein. So ist es ratsam, dass zunächst der eigene Unternehmensname wie auch die Marken der eigenen Produkte bei dem türkischen Marken- und Patentinstitut (T.C. Türkiye Patent Enstitüsü) angemeldet werden.

Dies gilt unabhängig von der Frage, in welcher Form man in der Türkei aktiv ist. Jeder, gleichgültig ob man [...]