Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
22.09.2010

Commerzbank-Boni: Es geht auch ohne Änderungskündigungen

 Wenn man vernünftige Verträge macht und sich anständig vertreten lässt, kann man als Held dastehen, nur weil man Arbeitnehmern Geld verweigert, das auch noch mit dem sonst verachteten Argument, es sei nicht zeitgemäß, zu zahlen - und damit Recht bekommt. Wo? Natürlich in der Bankenwelt. Da ist alles umgekehrt. Das Publikum buht, wenn die Arbeitnehmer (Volksmund “Banker”) sich ihrer vertragliche Rechte bedienen (so bei der Hypo Real Estate), und applaudiert, wenn sie weniger oder kein Geld bekommen. Aus Metall, Bau, Pharma und Chemie kennen wir das ganz anders, aus dem öffentlichen Dienst auch. Vor dem Hessischen LAG sind jetzt bekanntlich die früheren Dresdner Banker schon zweitinstanzlich gescheitert, weil sie Boni haben wollten, ihre Bank aber Verluste machte. In Hessen ist man nicht moralischer als in München bei der HRE. Man macht nur bessere Verträge oder hatte einfach mehr Glück. Ein Briefchen, das den fetten Bonus ankündigte, sei unverbindlich gewesen, urteilten die Richter. Ein Zahlungsanspruch sei darauf nicht zu gründen. Manfred Blessing steht jetzt als Held da. Staatstragend kann er in die Kameras blicken und sagen, dass solche Zahlungen auch nicht in die jetzige Zeit passen würden. Wie wahr.