Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
28.12.2011

Scharfe Kontrolle in München

…wo sonst?

Bayerische Genauigkeit ist immer für ein bisschen Arbeitsrecht gut (man erinnere sich an die Kündigung wegen Geschirrspülens). Jetzt ist jemand auf die Straße gesetzt worden, weil er Flugpassagiere kontrolliert hat.

Nicht, was Sie jetzt denken!

Das war ganz einfach seine Aufgabe, er war an der Sicherheitsschleuse tätig. Aber die meisten Kontrollierten waren Mitarbeiter des Flughafens, die das Überprüfen von „Taille und Schuhwerk“ als Schikane empfanden. Man sei bisher auch ohne ausgekommen. Danke, wir auch ohne Al Quaida, möchte man da sagen.

Dass ein Sicherheitskontrolleur gefeuert wird, weil er seinen Job macht, ist natürlich ein absoluter Skandal.

Er hat aber einen Schönheitsfehler. Der liegt nicht darin, dass die Meldung dazu aus der Münchener Abendzeitung stammt (obgleich…). Sondern darin, dass die obige Version nur die ist, die vom Anwalt des Gekündigten verbreitet wird. Das Unternehmen lässt nur kommentieren, es habe „gute“ (wir hoffen doch: andere) Gründe gehabt, zu kündigen. Dass in den Augen Gekündigter nur sie selbst eine weiße Weste haben und der Laden ohne sie zusammenbricht, ist ein psychologischer Reflex, aber keine empirische Beobachtung.

Wenn aber doch was dran ist, müssten wir jetzt zum zweiten Mal (nach dem Geschirrspülen) feststellen, dass allzu große Genauigkeit in Bayern immer wieder zum Rauswurf führt. Die da oben mögen es scheint’s nicht. Egal: Ich fand die Kontrollen am Münchener Flughafen auch immer besonders spießig.

Das musste mal gesagt werden.