Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
01.03.2013

Die Tarifvertragsparteien haben es eben nicht geschafft

Sie wissen ja: Das einzig illiberale, wirtschaftsfeindliche und sonst Verdächtige, das Sie hier finden, ist mein nerviges Trommeln für einen bundeseinheitlichen, gesetzlichen Mindestlohn. Ich verteidige mich immer damit, dass es den im liberalen, freien, marktwirtschaftlichen Vereinigten Königreich auch gibt und er da nicht umstritten ist, obwohl er in London schlechter zum Leben reicht als in Black Country.

Jetzt gibt es ja eine neue, rein symbolische (weil aussichtslose) Initiative dazu. 8,50 € sollen es werden.

Und dann kommt dagegen der Verweis auf “Lösungen” der Tarifvertragsparteien. Deren Autonomie man so nicht beschneiden dürfe.

Heraus kommen tarifliche “Lohnuntergrenzen”, ein ausgehandelter Mindestlohn. Schauen Sie sich dise Ergebnisse bitte mal an (zitiert nach Stern Online):

Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) unterstrich die Notwendigkeit eines flächendeckenden Mindestlohns. Es gebe in Thüringen heute folgende tariflich vereinbarte Lohnuntergrenzen: Friseurhandwerk: 3,18 Euro, Floristik: 4,44, Gartenbau: 5,93 Euro, Bäckerhandwerk: 6,26, Fleischerhandwerk: 5,50.

Super. Der Vollzeifriseur arbeitet also 40 Stunden die Woche für 580,08 € brutto. Mit Sozialabgaben steht er mit einem Minijob von 6 Stunden in der Woche also klar besser da.

Wie zynisch.

Tarifautonomie? Ist doch allen egal sonst, wenn man – wie im Bau – allen anderen über die Allgemeinverbindlichkeit seinen Willen aufzwingt. Um die sinnlose Soka-Bau zu erhalten etwa.

Warum soll das hier also eine Rolle spielen?