Inhalt: 1. Musterprotokoll oder individuelle Satzung Mit dem MoMiG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gem. § 2 Abs. 1a GmbHG unter Verwendung eines gesetzlichen Musterprotokolls zu gründen. Dadurch sollte die Gründung einer Kapitalgesellschaft in einfachen Standardfällen erleichtert und so die Wettbewerbsfähigkeit der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen gestärkt werden. Die notarielle Beurkundungspflicht wurde auch bei Verwendung eines Musterprotokolls beibehalten. Bei Verwendung des gesetzlichen Musterprotokolls ergeben sich durch § 41d KostO auch Kostenvorteile gegenüber der Gründung mit individueller Satzung, da sich der Gebührenwert des Notars nach dem tatsächlichen Stammkapital richtet. Das wirkt sich jedoch nur bei Gründung einer Unternehmergesellschaft aus. Da die Verwendung des gesetzlichen Musterprotokolls nur bei Gründung einer 1-Mann Gesellschaft empfehlenswert ist, müssen vor Gründung der Gesellschaft zwingend folgende Fragen geklärt werden:
- Soll die Gesellschaft einen oder mehrere Gesellschafter haben?
- Ist eine Erweiterung der Zahl der Gesellschafter möglich oder bereits geplant?
- Wer soll Gesellschafter werden? Soll darunter auch eine juristische Person sein?
- Sind Gesellschafter oder Geschäftsführer im Ausland ansässig?
GmbH
Unternehmergesellschaft
Bezeichnung:
“Gesellschaft mit beschränkter Haftung” oder “GmbH” Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) Gründung:
notarielle Beurkundung des Musterprotokolls oder der Satzung und Eintragung ins Handelsregister. notarielle Beurkundung des Musterprotokolls oder der Satzung und Eintragung ins Handelsregister Mindestkapital:
25.000 Euro, davon mindestens 50% sofort. 1 Euro, voll einzuzahlen. Erbringung des Stammkapitals:
Bargründung oder Sachgründung möglich. nur Bargründung möglich. Besonderheiten:
Thesaurierungspflicht in Höhe von 1/4 des Jahresüberschuss, gekürzt um um Verlustvortrag aus Vorjahr Rechnungslegung: Jahresabschlus, bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang (ggf. Lagebericht) Jahresabschlus, bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang. Publizität:
je nach Größe mindestens Bilanz und Anhang. je nach Größe mindestens Bilanz und Anhang. Die Unternehmergesellschaft ist schon jetzt ein Erfolgsmodell bei Existenzgründern im Dienstleistungsbereich, wo ein geringer Kapitalbedarf besteht, aber ein hohes Haftungsrisiko. Als weiteres Einsatzgebiet bieten sich für die Unternehmergesellschaft Geschäftsmodelle im Internet an, insbesondere der Warenhandel über einen Onlineshop. Sehr interessant ist auch der Einsatz einer Unternehmergesellschaft als Komplementär einer Kommanditgesellschaft. Copyright © 2008
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Tags
GmbH, GmbHG, Haftungsbeschränkung, Komplementär, MoMiG, Musterprotokoll, Publizität, Rechnungslegung, Satzung, Stammkapital, UG, Unternehmergesellschaft