Rechtsanwalt Udo Schwerd

Udo Schwerd
81379, München
Rechtsgebiete
Steuerrecht Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Erbrecht
05.02.2010

Checkliste bei Gründung einer GmbH oder UG

Am 01.11.2009 jährte sich die bislang größte Reform des GmbH-Rechts durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Mißbräuchen (MoMiG) zum ersten Mal. Eine Reihe von Änderungen hat sich durch die Reform des GmbH- Rechts ergeben, insbesondere bei der Gründung einer GmbH oder – jetzt neu – einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die im Hinblick auf das reduzierte Stammkapital auch Mini-GmbH genannt wird. Vor Gründung einer GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG) ergeben sich eine Reihe von Fragen, die im Vorfeld anhand der nachfolgenden Checkliste zu klären sind:
Inhalt:
  1. 1. Musterprotokoll oder individuelle Satzung
  2. 2. GmbH oder Unternehmergesellschaft
  1. Musterprotokoll oder individuelle Satzung Mit dem MoMiG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gem. § 2 Abs. 1a GmbHG unter Verwendung eines gesetzlichen Musterprotokolls zu gründen. Dadurch sollte die Gründung einer Kapitalgesellschaft in einfachen Standardfällen erleichtert und so die Wettbewerbsfähigkeit der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen gestärkt werden. Die notarielle Beurkundungspflicht wurde auch bei Verwendung eines Musterprotokolls beibehalten. Bei Verwendung des gesetzlichen Musterprotokolls ergeben sich durch § 41d KostO auch Kostenvorteile gegenüber der Gründung mit individueller Satzung, da sich der Gebührenwert des Notars nach dem tatsächlichen Stammkapital richtet. Das wirkt sich jedoch nur bei Gründung einer Unternehmergesellschaft aus. Da die Verwendung des gesetzlichen Musterprotokolls nur bei Gründung einer 1-Mann Gesellschaft empfehlenswert ist, müssen vor Gründung der Gesellschaft zwingend folgende Fragen geklärt werden:
  • Soll die Gesellschaft einen oder mehrere Gesellschafter haben?
  • Ist eine Erweiterung der Zahl der Gesellschafter möglich oder bereits geplant?
  • Wer soll Gesellschafter werden? Soll darunter auch eine juristische Person sein?
  • Sind Gesellschafter oder Geschäftsführer im Ausland ansässig?
2. GmbH oder Unternehmergesellschaft Bei der Unternehmergesellschaft handelt es sich um eine Variante der GmbH, also um eine juristische Person in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung, deren Rechtsgrundlage sich in § 5a GmbHG befindet und für die – neben einigen besonderen Regelungen – alle Vorschriften des GmbH-Gesetzes gelten. Die Gründung der Unternehmergesellschaft ist mit einem oder mehreren Gesellschaftern möglich, gem. § 2 Abs. 1a GmbHG sowohl im vereinfachten Verfahren mittels Musterprotokoll als auch im Wege der klassischen notariellen Beurkundung einer individuellen Satzung. Das Stammkapital der Unternehmergesellschaft kann innerhalb des Rahmens von 1 Euro bis 24.999 Euro frei festgesetzt werden, muss jedoch auf volle Euro lauten. Folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen GmbH und Unternehmergesellschaft: Rechtsform
GmbH
Unternehmergesellschaft
Bezeichnung:
“Gesellschaft mit beschränkter Haftung” oder “GmbH” Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) Gründung:
notarielle Beurkundung des Musterprotokolls oder der Satzung und Eintragung ins Handelsregister. notarielle Beurkundung des Musterprotokolls oder der Satzung und Eintragung ins Handelsregister Mindestkapital:
25.000 Euro, davon mindestens 50% sofort. 1 Euro, voll einzuzahlen. Erbringung des Stammkapitals:
Bargründung oder Sachgründung möglich. nur Bargründung möglich. Besonderheiten:
Thesaurierungspflicht in Höhe von 1/4 des Jahresüberschuss, gekürzt um um Verlustvortrag aus Vorjahr Rechnungslegung: Jahresabschlus, bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang (ggf. Lagebericht) Jahresabschlus, bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang. Publizität:
je nach Größe mindestens Bilanz und Anhang. je nach Größe mindestens Bilanz und Anhang. Die Unternehmergesellschaft ist schon jetzt ein Erfolgsmodell bei Existenzgründern im Dienstleistungsbereich, wo ein geringer Kapitalbedarf besteht, aber ein hohes Haftungsrisiko. Als weiteres Einsatzgebiet bieten sich für die Unternehmergesellschaft Geschäftsmodelle im Internet an, insbesondere der Warenhandel über einen Onlineshop. Sehr interessant ist auch der Einsatz einer Unternehmergesellschaft als Komplementär einer Kommanditgesellschaft. Copyright © 2008
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Tags

GmbH, GmbHG, Haftungsbeschränkung, Komplementär, MoMiG, Musterprotokoll, Publizität, Rechnungslegung, Satzung, Stammkapital, UG, Unternehmergesellschaft