Tobias Boltze

medivendis.de - Agentur für Gesundheitsmarketing
85598, Baldham
31.08.2010

Lebensmittelrecht: "Vorderschinken-Erzeugnis" kann eine irreführende Bezeichnung sein

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat mit Urteil vom 30. Juli 2010 entschieden, dass die Bezeichnung "Vorderschinken-Erzeugnis" eine Irreführung der Verbraucher darstellt, wenn unter...