Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
71638, Ludwigsburg
13.03.2023

65. Folge: Podcast Arbeitsrecht – Verdachtskündigung

Am 03.08.2022 haben wir den Podcast Arbeitsrecht gestartet.

Wir, das sind:

Thorsten Blaufelder Podcast Arbeitsrecht

Thorsten Blaufelder ist Rechtanwalt (seit 2002) und Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 2007) und berät Arbeitgeber, Betriebs-/Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen.

Darüber hinaus vermittelt er als Wirtschaftsmediator und Business Coach bei innerbetrieblichen Konflikten im Arbeitsalltag. Als Referent liegen seine Schwerpunkte bei den Themen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), betrieblicher Arbeitsschutz und Konfliktmanagement.

Seit Juni 2021 ist er außerdem als zertifizierter Arbeitsfähigkeitscoach® tätig.

 

Jürgen Sauerborn ist Rechtsanwalt (seit 1999) sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 2004) und Medizinrecht (seit 2006).

Als Inhaber der „Kanzlei für Arbeit, Gesundheit & Soziales“ berät und vertritt er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts, des Schwerbehindertenrechts und des sonstigen Medizinischen Sozialrechts bundesweit.

 

Wir wollen unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.

Wenn ein Ar­beit­neh­mer in gra­vie­ren­der Wei­se ge­gen sei­ne ver­trag­li­chen Pflich­ten ver­s­toßen hat (z. B. Straf­tat zu­las­ten des Ar­beit­ge­bers, ei­nes Ar­beits­kol­le­gen oder Kun­den), kann der Ar­beit­ge­ber ei­ne außerordentliche Kündigung aus wich­ti­gem Grun­de aus­spre­chen. Vor­aus­set­zung ist, dass der Ar­beit­ge­ber dem Ar­beit­neh­mer den Pflichten­ver­s­toß nach­wei­sen kann. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge, weshalb auch ein drin­gen­der Ver­dacht ei­ner er­heb­li­chen Pflicht­ver­let­zung für den Ausspruch einer Kündigung genügen kann. Da solche Ver­dachtskündi­gun­gen mit dem Ri­si­ko ver­bun­den sind, dass sie ei­nen Un­schul­di­gen tref­fen, sind Ar­beit­ge­ber vor Aus­spruch ei­ner Ver­dachtskündi­gung recht­lich ver­pflich­tet, al­le zu­mut­ba­ren An­stren­gun­gen zur Aufklärung des Sach­ver­hal­tes zu un­ter­neh­men. Insbesondere besteht die Notwendigkeit, den Betroffenen anzuhören und ihm die Abgabe einer Stellungnahme zu ermöglichen. Die beiden Experten gehen in dieser Folge auch darauf ein, was Arbeitnehmer bei dieser Anhörung unbedingt beachten sollten.

 

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Übersicht meiner Artikel-Serien

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Wenn Sie hieran Interesse haben, folgen Sie einfach diesem Link.

 

Wenn´s nicht ums Recht, sondern ums Bier geht…

Crafbier Tasting Bierbotschafter Blaufelder

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