Rechtsanwalt Dr. Thomas Bode

Stiftung Europa-Universität Viadrina
15230, Frankfurt Oder
27.10.2010

Vorbereitung - 3. Stunde

1. Ordnen Sie die Argumente der Löung zu § 223 StGB beim "Bauchschlagfall" aus der letzten Stunde in Kategorien, Wortlaut, Historie, Systematik, Teleologik.

2. Suchen Sie in einem Lehrbuch, einem Kommentar oder einer Gerichtsentscheidung die Standartdefinition für eine körperliche Misshandlung im Sinne des § 223 I StGB und vergleichen Sie diese mit unserer Falllösung. Ist diese Definition genauer als der Gesetzestext? Lernen Sie die Definition auswendig. Was ist das Grundproblem an einem untergesetzlichen Kriterium wie "erheblich"?

3. Leseaufgabe: Zippelius, Juristische Methodenlehre, § 14-16 (13 Seiten). Schönke/Schröder/Eser, 26. Aufl. § 223 Rdn. (Randnummer) 2-4a (Das ist ein dicker Gesetzeskommentar. Lesen die Stelle in der Bibliothek nach.)

4. Falllöseaufgaben zur Anwendung:
a) Ernie und Bert Ernie und Bert streiten sich darum, wer das Qietscheentchen mehr liebt. Bert tritt Ernie im Verlauf des Streits mit dem Fuß ins Gesicht, um ihm die Nase zu brechen. Ernie blutet darum aus der Nase und heult weil ihm die Nase weh tut. Aus Rache rasiert Ernie Bert die Haare auf dem Kopf ab, als dieser schläft. Haben sich die Personen nach § 223 StGB strafbar gemacht?

b) B befuhr mit einer sog. Fahrradrikscha in Leipzig den Thomaskirchhof. Hinten saßen zwei erwachsene Personen unterhalb eines Verdecks. Diese Personen hatten bauartbedingt keine Möglichkeit, selber zu treten. Hat das AG Leipzig B zurecht wegen fahrlässigen Verstoßes gegen die Vorschrift über die Personenbeförderung (§ 21 Abs. 3 StVO) verurteilt?