Rechtsanwalt Dr. Thomas Bode

Stiftung Europa-Universität Viadrina
15230, Frankfurt Oder
18.10.2010

Begrüßung

§ 1 Alle Teilnehmer verpflichten sich, die AG-Stunden sinnvoll vorzubereiten. Ich benenne mit einwöchigem Vorlauf jeweils ein Urteil, einen Aufsatz, eine Kommentarstelle und einen entsprechenden Abschnitt in einem Lehrbuch dazu. Diese Materialien passen ganz konkret oder manchmal auch eher grundsätzlich zum behandelten Stoff. Die Informationen stehen unter dem Link "Vorbereitungshinweise" zur Verfügung und werden in der AG-Stunde nicht extra abgekündigt.

§ 2 Nach jeder Stunde werden zudem Lerndefinitionen angegeben, die in sporadischen Tests abgefragt werden, damit Sie ein Feedback über Ihren Lernfortschritt bekommen.


§ 3 Protokollführen wird ebenfalls für von mir zufällig ausgewählte Teilnehmer obligatorisch. Wie wird man Strafrechtsfreund?

§ 4 Jeder Teilnehmer der AG sollte bereit sein, zu überschaubaren Teilthemen - wenn etwa eine Frage in der Stunde nicht geklärt werden konnte oder über die Stunde hinausweist und daher zurückgestellt werden muss - ein Kurzreferat (ca. 10 Minuten) nach einwöchiger Vorbereitung zu halten. Dies ist eine einmalige Möglichkeit, sich schon auf die späteren Seminarvorträge vorzubereiten.

§ 5 Für das Gelingen der AG müssen wir zusammenwirken, ich als Leiter und Sie als Lernende.

Ich verspreche Ihnen eine abwechslungsreiche Auswahl der Fälle und Auflockerung bei der Wahl der Materialien. Aber nur mit Ihrem vollen Einsatz kann die Abschlussklausur optimal vorbereitet werden. Die Erfahrung zeigt, dass Sie um so mehr von der AG profitieren, je stärker Sie sich die in den §§ 1 - 4 dargestellten Regeln zu eigen machen.