Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise-Ettingshausen Partnerschaft
07749, Jena
Rechtsgebiete
Recht allgemein Familienrecht Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsprodukt

Beratung zu und Vertretung im Scheidungsverfahren

Beratung und Vertretung eines Ehepartners zur reibungslosen Abwicklung des Ehescheidungsverfahrens

Angebot

Leben die Ehegatten seit mindestens einem Jahr voneinander getrennt, Ausnahme lediglich bei Härtefall, so kann eine Scheidung durchgeführt werden. Bei dem Scheidungsverfahren ist es erforderlich, dass die Ehepartner Einigkeit über die Scheidungsfolgen erzielen.

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens stellen sich folgende Fragen:

Besteht zwischen den Ehegatten Einigkeit über die Scheidung? Ist Unterhalt zu bezahlen? Was passiert mit dem gemeinsamen Vermögen? Wer darf im aktuellen Wohnsitz bleiben?

Ein Rechtsanwalt kann für sie die Kommunikation mit dem Ehepartner und Gericht übernehmen, für sie den Scheidungsantrag erstellen, sie zu den Scheidungsfolgen beraten und mit ihnen den Scheidungstermin vor Gericht wahrnehmen.

Haben sie und ihr Ehepartner sich getrennt und möchten nunmehr die Scheidung einreichen, sollten sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht beraten lassen. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen die weitere Vorgehensweise aufzeigen.

Ablauf der Rechtsberatung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

  1. Sie stellen eine Beratungsanfrage
  2. Wir schalten die Frage nach Prüfung für den Anwalt frei.
    Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen
  3. Der Anwalt kann nun direkt mit Ihnen in Kontakt treten

Anfrage

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