Sönke Nippel

Rechtsanwalt Sönke Nippel
42857, Remscheid
15.01.2019

Zur Berechnung des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes bei der Grundsicherung im Alter

Die Regelungen zur Berechnung des Hinzuverdienstes, der bei der Berechnung der Leistungen unberücksichtigt bleibt, sind bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in § 82 Abs. 3 S. 1 SGB XII geregelt. 30 vom Hundert des Einkommens bleiben unberücksichtigt – höchstens jedoch 50 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1, § 82 Abs. 3 S. 1 […]

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