Sönke Nippel

Rechtsanwalt Sönke Nippel
42857, Remscheid
08.10.2019

Schadenersatz wegen Verletzung einer Amtspflicht

Die Grundsicherungsbehörde kann eine Schadenersatzpflicht gemäß § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung  (1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.   (Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 839 BGB wegen der Verletzung einer Beratungspflicht gemäß § 14 Beratung  Jeder hat […]

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