Sönke Nippel

Rechtsanwalt Sönke Nippel
42857, Remscheid
24.08.2016

Mehrbedarf für behinderte Menschen beim Hartz IV und in der Sozialhilfe

I. Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte Menschen gemäß § 21 Abs. 4 SGB II ... II. Mehrbedarfszuschläge bei nicht erwerbsfähigen Personen, die Sozialgeld nach dem SGB II erhalten ... III. Mehrbedarf für behinderte Menschen nach § 30 Abs. 1 und Abs. 4 SGB XII ... IV. Kein Mehrbedarfszuschlag für gehbehinderte erwerbsfähige behinderte Menschen ... mehr Der Beitrag Mehrbedarf für behinderte Menschen beim Hartz IV und in der Sozialhilfe erschien zuerst auf Rechtsanwalt und Sozialrecht.

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