Sönke Nippel

Rechtsanwalt Sönke Nippel
42857, Remscheid
23.11.2021

Folgen einer Verletzung der Mitwirkungspflicht

Wegen fehlender Mitwirkung können Sozialleistungen ganz oder teilweise versagt werden, § 66 Folgen fehlender Mitwirkung  (1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger …  (Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 66 […]

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