Sönke Nippel

Rechtsanwalt Sönke Nippel
42857, Remscheid
22.12.2022

Die vorläufige Zahlungseinstellung

§ 331 Abs. 1 Satz 1 SGB III und § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II eröffnen den Agenturen für Arbeit sowie auch den Jobcentern die Möglichkeit, die Zahlung laufender Leistungen vorläufig zu beenden und dadurch möglicherweise Überzahlungen zu vermeiden oder zu begrenzen, wenn sie von Tatsachen erfahren, bei deren Vorliegen eine Zahlung oder […]