Sebastian Ehrhardt

15.01.2010

Reihe: Studium IT-Recht und Geistiges Eigentum – Erfahrungsbericht aus Hannover



Im Anschluss an den Erfahrungsbericht aus Passau zum Schwerpunktstudium im Bereich des IT- und Medienrechts, möchte ich allen Interessierten einen Überblick über den entsprechenden Schwerpunkt in Hannover geben. Vor gut eineinhalb Jahren stand auch ich vor der Wahl des „richtigen“ Schwerpunkts und habe mich nach kurzer Überlegungszeit für einen Schwerpunkt im Bereich des IT-Rechts und Geistigen Eigentums entschieden, den ich Mitte des letzten Jahres abgeschlossen habe. Neugliederung des Schwerpunkts
Der Schwerpunkt hieß zu meiner Zeit noch „Europäische Binnenmärkte“ und bot die Vertiefungsmöglichkeit im Bereich des Europäischen Wirtschafts- und Energierechts oder im Bereich des IT-Rechts. Er bestand aus einem Grundlagenteil, den jeder Student unabhängig von der weiteren Vertiefung besuchen musste, und einem speziellen Vertiefungsteil. Da zu dieser Zeit bereits klar war, dass das IT-Recht einen eigenen Schwerpunkt an der Juristischen Fakultät Hannover ((Link: http://www.jura.uni-hannover.de)) bekommen sollte, wurde die Trennung der Schwerpunkte allerdings faktisch weitgehend schon in meinem Durchgang durchgeführt, was sich insbesondere in der mündlichen Prüfung bemerkbar machte. Daher möchte ich im Folgenden den Schwerpunkt bereits als selbstständigen Schwerpunkt darstellen, so wie er jetzt auch durchgeführt wird. Seit dem gerade laufenden Wintersemester heißt der Schwerpunktbereich nun offiziell „ITRecht
und Geistiges Eigentum“ ((Link: http://www.iri.uni-hannover.de/schwerpunkt-sp7.html)) und wird von dem Institut für Rechtsinformatik, geleitet
von Prof. Dr. Nikolaus Forgó ((Link: http://www.iri.uni-hannover.de/lehrstuhl-prof-forgo.html)) und Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. (Harvard) ((Link: http://www.iri.uni-hannover.de/lehrstuhl-prof-metzger.html)), organisiert. Curriculum
Im Wintersemester werden in verschiedenen Veranstaltungen die Grundlagen im
- Informationstechnologierecht
- Urheberrecht
- Europäischem Wirtschaftsrecht
gelegt. Im daran anschließenden Sommersemester werden die Veranstaltungen
- Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht
- E-Commerce- und Datenschutzrecht
- immaterialgüterrechtliche Aspekte der Informationstechnologie
- Einführung in den gewerblichen Rechtsschutz
angeboten. Zusätzlich finden Seminare statt. Prüfungen
Zwischen dem Winter- und dem Sommersemester muss von den Studenten innerhalb von
sechs Wochen eine umfassende Schwerpunktarbeit angefertigt werden, die zu 40% in die
Endnote einfließt. Weitere 10% der Gesamtnote entfallen auf einen Vortrag über das
Thema der Schwerpunktarbeit in einem Seminar. Abgeschlossen wird der Schwerpunkt
durch eine umfangreiche mündliche Prüfung am Ende des Sommersemesters, die 50%
der Note ausmacht. Bewertung
Das Studium des IT-Rechts und Geistigen Eigentums war zu meiner Zeit noch in den „Oberschwerpunkt“ Europäische Binnenmärkte eingegliedert und umfasste daher auch Vorlesungen zum Thema Verbraucherschutz und Handelsrecht. Dies ging zwar zu Lasten der Tiefe im IT-rechtlichen Teil, erwies sich jedoch dennoch als sinnvoll, da Verbraucherschutz und IT-Recht bzw. Datenschutz durchaus erhebliche Beziehungen aufweisen. Gleiches gilt für das Wettbewerbsrecht und das Europäische Wirtschaftsrecht. Mit der mittlerweile erfolgten Trennung der Schwerpunkte wurde der wirtschaftsrechtliche Teil des Schwerpunkts gestrafft, wodurch der IT-rechtliche Teil einen größeren Stellenwert einnimmt. Dies ist meiner Ansicht nach nur konsequent. Inwiefern sich das konkret auf die Inhalte der Veranstaltungen auswirkt, kann ich natürlich nicht beurteilen. In meinem Durchgang kamen Fragen des Datenschutzrechts und Fragen der IT-Vertragsgestaltung
leider etwas kurz. Dafür war der wirtschaftsrechtliche Bezug, insbesondere zu Fragen des Verbraucherschutzes, sehr ausgeprägt. Ob man dies als Vor- oder Nachteil sehen möchte, ist Ansichtssache. Mir persönlich hat insbesondere das Rechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts, in dem ich auch meine Studienarbeit verfasst habe, zugesagt. Auch im Übrigen kann ich über den Schwerpunkt Gutes berichten. Die Vorlesungen orientierten sich klar am Schwerpunktniveau und ließen bei ca. 20 Teilnehmern auch Raum für die Erörterung von Fragen. Die Dozenten hatten ein offenes Ohr bzw. E-Mail Postfach für uns und stellten uns während der Studienarbeit sogar ihre eigenen Kommentare zur Verfügung. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass die Schwerpunktkandidaten jederzeit die institutseigene Bibliothek benutzen konnten. Weitere Vertiefungsmöglichkeiten
Hervorzuheben ist schließlich auch, dass das Institut für Rechtsinformatik einen Masterstudiengang im IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums ((Link: http://www.eulisp.de/)) zur Erlangung des LL.M. anbietet. Das im Schwerpunktstudium gewonnene Wissen kann also im Anschluss an das Examen weiter vertieft werden. Vielen Dank für den ausführlichen Bericht an Gastautor Maximilian Habel (Universität Hannover). Eigener Erfahrungsbericht?
Sie studieren zur Zeit selbst das IT- und Medienrecht an einer Universität oder haben das Studium bereits erfolgreich abgeschlossen? Oder Sie haben einen Fachanwaltslehrgang IT-Recht besucht und möchten Ihre Erfahrungen mit anderen teilen? Dann schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit ihrem Erfahrungsbericht, den wir dann gerne auf netzrecht veröffentlichen!