Sebastian Ehrhardt

28.02.2010

IT-Recht-Update: Aktuelles aus der Rechtsprechung – Februar 2010



In unserem IT-Recht Update aus dem Monat Februar 2010 findet ihr dieses Mal wieder einige interessante Urteile aus der Rechtsprechung, die vor kurzem veröffentlicht wurden. Im Einzelnen waren dies: LG Augsburg: Domain parkplatz-polizei.de für ein privates Abschleppunternehmen wettbewerbswidrig
Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind unlautere geschäftliche Handlungen unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern und Verbrauchern spürbar zu beeinträchtigen. Einen solchen Fall nahm das Landgericht Augsburg in einer Entscheidung von Anfang September (Urteil vom 08.09.2009 – Az.: 2HK O 1630/09) an, in der es um die Zulässigkeit der Nutzung der Domain „parkplatz-polizei.de“ durch ein privates Abschlepp-Unternehmen ging.
Hier weiterlesen…AG Frankfurt: Keine pauschale Erstattung von Abmahnkosten bei Filesharing
Um einen Rechtsstreit im Bereich des Urheberrechts auf direktem Wege, ohne vorherige Einschaltung eines Gerichts beizulegen, wird in aller Regel eine Abmahnung an den jeweiligen Rechtsverletzer verschickt. Da sich diese Vorgehensweise mittlerweile etabliert hat und für viele Kanzleien ein lukratives Geschäftsmodell darstellt, gehen diese teilweise massenhaft gegen Filesharer vor. Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Urteil vom 29.01.2010; Az.: 31 C 1078/09) könnte dieses Vorgehen jedoch bald ein jähes Ende finden – der Richter lehnte die Erstattung der eingeforderten Gebühren vom Abgemahnten ab.
Hier weiterlesen…LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig
In der Regel erfolgt eine Abmahnung schriftlich und wird per Einschreiben mit oder per Fax an den Verletzer zugestellt, um den Zugang Gerichtsfest nachweisen zu können. Die einfache Zustellung per E-Mail zählte vor Gericht bisher als nicht nachweisbar, in soweit wird eine digitale Signatur gefordert. Nun hat das Landgericht Hamburg in einem vor kurzem veröffentlichten Urteil (Urteil vom 07.07.2009 – Az.: 312 O 142/09) entschieden, dass die Zustellung einer Abmahnung auch per einfacher E-Mail möglich ist.
Hier weiterlesen…LG Franfkurt: Mitstörerhaftung der DENIC bei Unerreichbarkeit des Domaininhabers
Es kommt oft vor, dass Internetdomains von Personen registriert werden, die nicht Rechtsinhaber (über Namensrecht oder Markenrecht) der jeweiligen Bezeichnung der Top-Level-Domain sind. In einem solchen Fall stehen dem jeweiligen Namens- oder Markeninhaber allerdings juristische Mittel zur Verfügung, falls keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Der Inhaber einer Marke oder eines Unternehmenskennzeichens genießt einen umfassenden Schutz, der auch Ansprüche gegen Dritte einschließt, um gegen diese vorzugehen.
Hier weiterlesen…OLG Rostock zum fliegenden Gerichtsstand bei Wettbewerbsverstößen im Internet
Werden Rechtsverletzungen im Internet begangen, so geht die ganz herrschende Rechtsprechung davon aus, dass für die Zuständigkeit eines Gerichts in einem anschließenden Verfahren maßgeblich ist, wo das jeweilige Angebot auch abgerufen werden kann. Da dies bei Internetangeboten in aller Regel jeder Ort in Deutschland sein kann, so ist grundsätzlich auch jedes Landgericht in der Bundesrepublik zuständig. Der Geschädigte kann sich also üblicherweise gemäß §32 ZPO das Gericht aussuchen, vor dem er klagen möchte. Das Oberlandesgericht Rostock hat nun in einer Entscheidung von Mitte Juli 2009 (Beschluss vom 20.07.2009 – Az.: 2 W 41/09) nochmals klargestellt, dass dieser sogenannte „fliegende Gerichtsstand“ auch bei Wettbewerbsverstößen im Internet uneingeschränkt Anwendung findet.
Hier weiterlesen…OLG Düsseldorf zum Umfang einer Unterlassungserklärung
Fehlerhafte Angaben im Rahmen von Widerrufsbelehrungen sorgen regelmäßig dafür, dass Abmahnungen mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung an die jeweiligen Rechtsverletzer versendet werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen eine abgegebene Verpflichtungserklärung hat der Unterzeichnende meist die Aussicht auf horrende Vertragsstrafen. In einer aktuellen Entscheidung von Anfang September (Urteil vom 01.09.2009 – Az.: I-20 U 220/08) entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, wann von einem Verstoß gegen die Erklärung „es zu unterlassen, […] den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufs-/Rückgaberechts zu informieren“ vorliegt.
Hier weiterlesen…LAG München: Verwendung eines fremden Passworts stellt außerordentlichen Kündigungsgrund dar
Je größer ein Unternehmen ist, desto größer ist in der Regel auch das Netzwerk, das es verwendet. Dies macht es notwendig, dass für einzelne Benutzer unterschiedliche Zugriffsrechte auf das Netzwerk festgelegt werden. Der jeweilige Benutzer wird über seinen Benutzernamen und ein Passwort identifiziert. Wie das LAG München in einem Urteil von Anfang August (Urteil vom 05.08.2009 – Az.: 11 Sa 1066/08) entschied, kann die Verwendung eines fremden Passworts durch einen Mitarbeiter arbeitsrechtlich einen außerordentlicher Kündigungsgrund darstellen.
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