Sebastian Ehrhardt

16.08.2010

Google AdWords: Werbung mit fremden Markennamen erlaubt



Google hat auf seinem Google AdWords Blog angekündigt, dass es ab 14. September 2010 im europäischen Raum möglich sein soll, als Inserent der AdWords Anzeigen sogar mit fremden Markennamen werben zu können. Google beruft sich dabei ausdrücklich auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof von Ende März: Laut Urteil des EuGH hat Google keine Markenrechte verletzt. Inserenten dürfen auf Keywords bieten, die den Marken anderer Unternehmen entsprechen. Weiter hat das Gericht entschieden, dass es legitim ist, wenn ein Inserent den Markennamen eines anderen Unternehmens als Keyword verwendet, um auf seine eigenen Anzeigen zu verweisen. EuGh, Urteil v. 23.03.2010, Az.: C-236/08 bis C-238/08 Liegt jedoch nach Ansicht eines Unternehmens, welches Inhaber einer Marke ist, die Gefahr einer Verwechslung mit der eigenen Marke vor (z.B. durch Webseiten, welche fälschlicherweise den Eindruck erwecken, zum Markeninhaber zu gehören oder geschützte Markenprodukte oder -Dienstleistungen verkaufen), so wird nach Beschwerde des Markeninhabers die Anzeige nach Prüfung durch Google entfernt. Google will nach eigenen Angaben dem Nutzer helfen, da Werbung nach Ansicht Googles primär nützlich und sachdienlich ist. Allerdings darf stark an dieser Vorgabe gezweifelt werden. In welche Richtung die neue Google-Markenrichtlinie geht, zeigt die Praxis ab Mitte September. Ich vermute, die Missbrauchsgefahr von Google Anzeigen mit fremden Markennamen nimmt deutlich zu. Wie die rechtliche Bewertung von Markenverletzungen durch Google in gerade nicht-evidenten Fällen ablaufen wird, steht für mich dabei in den Sternen.