Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei im Konsul-Acker-Haus
72488, Sigmaringen
Rechtsgebiete
Familienrecht
26.01.2017

Vermieter darf Winterdienst nicht ohne Grund umstellen

Wenn im Mietvertrag festgelegt ist, dass im Winter die Räum- und Streupflicht von den Mietern zu übernehmen ist, dann darf der Vermieter nicht ohne Grund für den nächsten Winter eine Firma damit beauftragen. Aber auch für eine Anpassung des Vertrages, die der Vermieter unter Umständen verlangen könnte, bedarf es erheblicher Gründe. So muss beispielsweise dargelegt … Vermieter darf Winterdienst nicht ohne Grund umstellen weiterlesen