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19.11.2015
Kindergeld bei Bachelor und Masterstudium.
Studierende und ihre Eltern können aufatmen. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes hat die Bezugsberechtigung für Kindergeld im Studium ausgeweitet. Sind nämlich das Bachelor- und Masterstudium inhaltlich und zeitlich eng aufeinander abgestimmt, kann der Master Teil der Erstausbildung sein. Die Folge davon ist, dass das Kindergeld weiter bezahlt werden muss. Mehr dazu auf den Seiten von […]