Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei im Konsul-Acker-Haus
72488, Sigmaringen
Rechtsgebiete
Familienrecht
18.02.2022

Kinderbilder auf Social Media?

Kinderbilder in sozialen Medien – das ist immer wieder ein Grund für Diskussionen. Dabei ist zunehmend zu beobachten, dass der Selbstwert von Menschen vermehrt über den Status und die Aufmerksamkeit auf den jeweiligen Plattformen getragen zu sein scheint. Neben einem Austauschmedium haben die Plattformen und Messengerdienste auch dazu beigetragen, dass Kommunikation sich hier von einem wortbasierten Austausch von geschriebenen Inhalten vermehrt zu einem bildbasierten Austausch verschiebt. Auch textliche Inhalte werden daher zunehmend mit bildlichen, die eigentliche Botschaft verstärkenden Inhalten, ins Netz gestellt. Mit dem Netzwerk „Instagram“, das zum Meta- vormals Facebook – Konzern gehört, existiert eine Plattform, die primär auf den Transport bildbasierter Inhalte setzt.

social media

Die Abbildung von Kindern in sozialen Netzwerken ist in vielerlei Hinsicht problematisch – von dem gelegentlich sogar als das Kindeswohl beeinträchtigenden Formen so genanntem digitalem Narzissmus, in dem Eltern die Bilder ihrer Kinder für ihr eigenes digitales Ansehen einsetzen über die digitale Teilhabe der Öffentlichkeit an ansonsten als privat empfundenen Lebenssituationen bis hin zum Einsatz von Kindern zu Werbezwecken geht dabei die Bandbreite. Dabei ist zudem auch von Bedeutung, dass Kinderbilder, wenn sie aus einem vorgeblich harmlosen Kontext gerissen werden, auch eine weitere Verwendung im Zusammenhang mit Missbrauchsdarstellungen finden können.

In der von mir besprochenen Entscheidung ging es nun darum, dass ein Elternteil von dem anderen vergeblich die Mitwirkung verlangt hatte, der Lebensgefährtin des anderen Elternteils die Verwendung von Bildern der gemeinsamen Kinder zu Werbezwecken auf Instagram zu untersagen.

Im Raume stehen hier die grundrechtlich geschützten Positionen der Kinder sowie die Frage, wie die Eltern hier ihre auf Art. 6 GG fußende Elternverantwortung in Gestalt der Wahrnehmung der gemeinsamen elterlichen Sorge wahrnehmen können und müssen. Hier wurde der Mutter das Sorgerecht für diesen Teilbereich – Wahrnehmung von Rechten gerichtlich und außergerichtlich – übertragen.

Mein Text steht hier auf juris zum download bereit.