Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei im Konsul-Acker-Haus
72488, Sigmaringen
Rechtsgebiete
Familienrecht
20.11.2015

Für Prozesskostenhilfe darf es keine überspannten Anforderungen an die Erfolgsaussichten geben

Das hat das Bundesverfassungsgericht mal wieder deutlich gemacht. Aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art.20 Abs. 3 GG folgt nämlich, dass  eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gefordert werden muss. Mehr dazu auf den Seiten der Rechtslupe. Quelle: Prozesskostenhilfe – und die überspannten Anforderungen an […]