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20.11.2015
Für Prozesskostenhilfe darf es keine überspannten Anforderungen an die Erfolgsaussichten geben
Das hat das Bundesverfassungsgericht mal wieder deutlich gemacht. Aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art.20 Abs. 3 GG folgt nämlich, dass eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gefordert werden muss. Mehr dazu auf den Seiten der Rechtslupe. Quelle: Prozesskostenhilfe – und die überspannten Anforderungen an […]