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    01.11.2013
  
              Erben haften nicht immer für Mietschulden
          Wenn nach dem Tode dies Mieters der Nachlass nicht ausreicht, um bestehende Mietschulden zu bezahlen, kann der Vermieter die Erben nicht in die persönliche Haftung nehmen. Das ist die Folge der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Wenn die Wohnung vom Erben in Ausübung des Sonderkündigungsrechts fristgerecht gekündigt wird, zählen auch die Mieten, die nach dem Tod des […]