Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei im Konsul-Acker-Haus
72488, Sigmaringen
Rechtsgebiete
Familienrecht
16.11.2015

Die nicht erforderliche Betreuung und die  Möglichkeit, eine Generalvollmacht zu erteilen

Eine Betreuung ist nur dann gemäß § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht erforderlich, wenn tatsächlich konkrete Alternativen zur Anordnung einer Betreuung bestehen. Das hat der Bundesgerichtshof jüngst wieder herausgestellt. Demnach reicht es nicht, wenn die theoretische Möglichkeit besteht, dass die betroffene Person auch einen Familienangehörigen mit einer umfassenden Generalvollmacht ausstatten könnte, sondern es […]