Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei im Konsul-Acker-Haus
72488, Sigmaringen
Rechtsgebiete
Familienrecht
30.10.2015

Die Gemeinnützigkeit des  Sport-Dachverbandes 

Unter sportlichen Veranstaltungen i.S. von § 67a AO sind organisatorische Maßnahmen eines Sportvereins zu verstehen, die es aktiven Sportlern ermöglichen, Sport zu treiben. Die Tätigkeit eines Sport-Dachverbands gehört nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 24. Juni 2015 dazu nicht. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i.S. des § 14 AO erfordert nach Auffassung des BFH nicht, dass es […]