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13.10.2015
Der Vermieter kann keine Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll verlangen
PRO MIETRECHT weist darauf hin, dass der Vermieter vom Mieter nicht verlangen darf, dass dieser bei Wohnungsübergabe auch das Abnahmeprotokoll sofort unterschreibt. Der Inhalt von Protokollen sollte nämlich immer sorgfältig und in Ruhe geprüft werden. Eine Verpflichtung zur Unterschrift besteht nämlcih nicht. Umgekehrt ist es aber so, dass eine vorschnell geleistete Unterschrift dann, wenn es […]