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22.02.2011
BVerfG: Theorie der Wandelbarkeit der ehelichen Verhältnisse gibt es so NICHT!
Das Bundesverfassungsgericht. Um was es geht, hat der Richter und Direktor am Amtsgericht Burschel wunderbar zusammengafasst: „Erstmals mit seinem Urteil vom 30.07.2008 – XII ZR 177/06 (= NJW 2008, 3213) vertrat der BGH die Theorie der Wandelbarkeit der ehelichen Verhältnisse und wandte bei der Berechnung des Unterhalts der geschiedenen Frau die sogenannte Drittelmethode oder Dreiteilungsmethode an. [...]