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Die Beamtin schlief während der Dienstreise in einem Motel mit einem Mann. Offenbar ging es dabei so heiß her, dass eine Lampe aus der Wand gerissen wurde, deren Scherben die Frau an Nase, Mund und Gesicht verletzten. Für die Verletzte ein klarer Fall eines Arbeitsunfalls: schließlich befand sie sich auf der Dienstreise und der Sex-Unfall ereignete sich in einem vom Arbeitgeber gebuchten und bezahlten Motelzimmer! Dies sah allerdings der High Court anders: Das Korpulieren stelle keine Diensthandlung dar. Der Beischlaf sei - anders als das Duschen während einer Dienstreise - keine vom Arbeitgeber im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit erwarteten Handlung. Demzufolge stelle das Geschehene keinen Arbeitunfall dar.
Quelle: www.justilon.de