Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
08.06.2016

Schweine sind gefährlich ...

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©Markus Walti  / pixelio.de
Als auf dem Lande groß gewordener habe ich es immer geahnt: Schweine sind gefährliche Tiere! Dafür gibt es eine Bestätigung! Quasi höchstrichterlich! Schweine sind gefährliche Tiere - jedenfalls im Sinne des deutschen Frachtrechts, meint das OLG Düsseldorf! 







Konkret ging es um ein Zirkusschwein des Moskauer Staatszirkus. Ein Frachtunternehmer erhielt den Auftrag, sieben Kamele von Pforzheim  nach Speier zu transportieren. In Pforzheim angekommen, wurden dem Fahrer neben den sieben Kamelen auch ein Schwein zum Transport übergeben. Kein Wunder, dass dem Tranportunternehmer das Schwein zuvor verschwiegen worden war: es stellte sich nämlich als äußerst gefräßig heraus. Während der Fahrt fraß das Monster nämlich Teile des Holzbodens des Transportfahrzeuges auf. Schaden: 5.500,00 DM. Wenige Monate später erhielt der Transportunternehmer erneut den Auftrag sechs Kamele und das Schwein von Mulhouse nach Strasbourg zu transportieren. Was mit dem siebten Kamel geschehen ist, ist nicht überliefert! ;-) Unser schlau gewordener Transportunternehmer verfrachtete das Schwein nunmehr in einem Transporter mit besonders hartem Holzbodenbelag. Diese Herausforderung schien das Schwein allerdings auch besonders angestachelt zu haben. Schaden diesmal: 8.000,00 DM. DAS muss doch zu schaffen sein, sagte sich der Transporteuer! Als er einen Monat später erneut den Auftrag erhielt Zirkustiere des Moskauer Staatszirkus von Aschaffenburg nach Bad Mergentheimt zu transportieren, war es wieder mit von der Partie: das Monsterschwein! Heimtückisch grinsend brachte der Transporteur eine Spanplatte mit viel Sägespänen auf den Wagenboden auf: "DIR wird die Gefräßigkeit schon vergehen", sagte er sich.  Fehlanzeige: Beim Entladen das altbekannte Bild und erneut 8.000,00 DM Schaden. Nun reichte es dem Frachtführer und er nahme seinen Auftraggeber auf Ersatz der vorgenannten Schäden in Anspruch. Die den Auftrag erteilende Spedition habe ihm über die Gefährlichkeit des Schweines nicht hinreichend aufgeklärt! Hat er letzlich aus tatsächlichen Gründen nicht bekommen. Aber seither weiß ich, dass ich mit meiner jugendlichen Ahnung Recht hatte! ;-)

Fundstelle: OLG Düsseldorf, NJW 1995,891 ff.