Beinhaltet das Angebot einen Verzicht des Maklers auf einen Teil seiner Provision, so ist dieses nicht annahmefähig. Ein nicht annahmefähiges Angebot muss der Makler aber nach Ansicht des OLG Frankfurt/Main nicht an den Verkäufer weiterleiten.
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30.5.2011 - 19 U 53/11-