Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
24.09.2014

Nachweis eines Käufers durch den Makler verpflichtet nicht zum Abschluss des Kaufvertrages

Ein Makler war von einem Verkäufer mit der Vermittlung einer Immobilie beauftragt worden. Der Makler führte mehrere Besichtigungen mit Interessenten durch und hatte schließlich eine zum Kauf bereite Interessentin gefunden. An diese wollte der Verkäufer allerdings nicht verkaufen. Daher kam ein Kaufvertrag über diese Immobilie nicht zu Stande. Darafu hin verlangte der Makler von dem Verkäufer Schadensersatz in Höhe der ihm entgangenen Maklerprovision.

Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Koblenz entschied (OLG Koblenz, Beschluss vom 23.Mai 2012 - 2 U 644/11). Nach Auffassung der Koblenzer Richter bleibt der Verkäufer auch bei der Einschaltung eines Maklers in seiner Entscheidung frei, ob er einen Kaufvertrag abschließen möchte. Der Verkäufer sei nicht verpflichtet bei der Entscheidung über den Verkauf auf die Interessen des Maklers Rücksicht zu nehmen.