Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
31.05.2016

LG Berlin: der Immobilienmakler ist nicht Adressat der Pflicht aus § 16a EnEV

Derzeit wird heftig über die Frage gestritten, ob Makler verpflichtet sind in Printmedien die Pflichtangaben nach § 16a EnEV zu machen. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Ich hatte hierüber schon in einem anderen Beitrag berichtet (hier). Nunmehr hat sich auch das Landgericht Berlin zu dieser Fragestellung geäußert: nach Auffassung der Berliner Richter ist eine Immobilienmakler nicht Adresssat der Pflicht aus § 16a EnEV und daher auch nicht verpflichtet, die dortigen Pflichtangaben bei der Werbung in Printmedien zu machen (LG Berlin, Urteil vom 28.01.2016 - 52 O 204/15).