Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
19.08.2014

Katzen-Content

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© Marc Boberach  / pixelio.de

Facebook und Co quellen ja über von Katzenbildern. Ich habe in diesem Blog schon über Kühe (z.B. hier ) und Schweine (z.B. hier oder hier)  und ihre Bedeutung für die Rechtsprechung geschrieben, aber noch nie über Katzen. DAS muss sich ändern! Schließlich haben auch Katzen erheblichen Anteil an der Weiterentwicklung des deutschen Rechts. 



Zum Beispiel diese Katze aus Potsdam: Die besuchte gerne den Nachbarn in seiner Wohnung. Das fand der gar nicht lustig und meinte, er dürfe wegen dieser ungebetenen Besuche die Miete um 10% mindern. Das fand das Amtsgericht Potsdam allerdings auch. Die Besuche der Katze stellten eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohngebrauchs dar. Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehöre es, Fenster und Terassentüren zum Lüften öffnen zu können, ohne dass man damit rechnen müsse, eine Katze nutze dies, um in die Wohnung zu gelangen. Der Mieter könne daher vom Vermieter verlangen, dass er etwas gegen die Katzenbelästigung durch den Nachbarmieter unternimmt. Die Miete dürfe er jedenfalls um 10% mindern (AG Potsdam, Urteil vom 19.6.2014 - 26 C 492/13). 

Also falls Sie mal Besuch von eine Mieze bekommen sollten ...