Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
17.08.2014

Gereimt - Ungereimt

Es wär' so mancher Richter 
Auch sehr gern ein Dichter: 

Als wäre der Sachverhalt nicht schon kurios genug, der Detmolder Arbeitsrichter bringt uns das noch in Reimform dar: 

http://openjur.de/u/30580.html 

Was war geschehen: 

Die ehemalige Mitarbeiterin einer Spielbar verklagte ihren früheren Arbeitgeber. In einem vorangehenden Kündigungsschutzverfahren hatte dieser behauptet, die Angestellte habe auf einem der Barhocker masturbiert. Der Prozeß endete mit einem Vergleich. Aufgrund dieser Äußerung im Prozeß verklagte die Angestellte ihren früheren Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Detmold auf Schmerzensgeld und Unterlassen der ehrenrührigen Äußerungen.

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