Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
23.12.2011

Flambiert

Die alte Scherzfrage: "Sag' mal ein Wort mit 5-tz."
"Atzventzkrantzkertzenglantz," lautet die korrekte Antwort. 
Aber manchmal hört bei Adventskranzkerzen der Spaß auf - oder besser gesagt: vor dem Abbrennen der Kerzen sollte man mit dem Spaß besser aufhören, damit nicht etwas passiert, worüber ich bereits am 5.September 2010 berichtet habe: 


Leise hatte er sich aus dem Schlafzimmer geschlichen, frischen Kaffee aufgebrüht und eine Kerze angezündet. Auf leisen Sohlen war er in das Schlafgemach zurückgekehrt und säuselte ihr ins Ohr: "Liebling, der Kaffee ist fertig!" Liebling wollte aber keinen Kaffee, sondern ihn. Da die angezündete Kerze weiterbrannte, ging es in mehrfacher Hinsicht heiß her. Die Kosten der Schadensbeseitigung beliefen sich jedenfalls auf 64.329,38 DM. Das LG Mönchengladbach verurteilte die Hausratversicherung zur Begleichung des Brandschadens durch die in der Küche vergessenen brennenden Kerzen. Den Reizen seiner Freundin zu erliegen sei nicht grob fahrlässig. Es ist nicht überliefert, ob das OLG Düsseldorf eine Inaugenscheinnahme der Freundin durchgeführt hat.  Aber dem Charme der Argumente des Landgerichte konnte es nicht widerstehen 
Allen Lesern ein 
frohes Weihnachtsfest!