Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
21.12.2016

Alle Jahre wieder ...

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Rike  / pixelio.de

... packt uns die Dekorationslust zur Weihnachtszeit. Da werden nicht nur die Wohnung, auch Balkone, Hausfassaden oder Treppenhäuser zum Teil üppig geschmückt. Aber ist das auch erlaubt?


Innerhalb der eigenen vier Wände sind Lichterketten und Weihnachtsschmuck, auch in den Fenstern, erlaubt. Das Gleiche gilt für den Balkon. Kritischer wird es bei der kraxelnden Weihnachtsmännern an der Hausfassade. Diese müssen am Balkon oder an der Hausfassade so sicher installiert sein, dass die Hausfassade nicht beschädigt wird und die Nachbarn nicht übermäßig gestört werden (LG Berlin, Akz.  65 S 390/09).

Bunte Adventskränze dürfen Mieter an ihrer Wohnungsaußentür befestigen. Daran dürfen Mitmieter keinen Anstoß nehmen (LG Düsseldorf, Akz. 35 T 500/98). Keinesfalls dürfen Mieter aber das gesamte Treppenhaus von oben bis unten nach ihren Vorstellungen weihnachtlich dekorieren. Stören sich die Nachbarn daran, können sie die Entfernung der Weihnachtsdeko fordern (AG Münster, Akz. 38 C 1858/08). 

Weihnachtsdurft ist auch nicht jedermanns Sache: die Nachbarn müsses es nicht hinnehmen, wenn ein Mieter weihnachtliche Duftsprays im ganzen  Haus versprüht (OLG Düsseldorf, Akz. 3 Wx 98/03).

In dem Sinne: eine besinnliche Weihnachtszeit!