Rechtsanwältin Petra Hildebrand-Blume

Anwaltskanzlei Hildebrand-Blume
68239, Mannheim
Rechtsgebiete
Erbrecht Kreditrecht, Verbraucherkreditrecht, Verbraucherschutz Zivilrecht
18.10.2011

Schenkungs- oder Erbschaftssteuer bei Nichten und Neffen, Geschwistern

Dieser Personenkreis hat nur einen unbedeutenden Freibetrag von 20.000 Euro. Darüber hinausgehende Werte sind mit 30 % zu versteuern.  Wer also seinen Nichten und Neffen etwas schenken oder vererben will, sollte sich vorher beraten lassen. Es gibt einen legalen Weg, die Steuerlast zu senken.