Rechtsanwalt Peter Ratzka

6295, Lutherstadt Eisleben
22.02.2015

Drogenhändler muss erhaltenes Geld aus polizeilichem Scheinkauf zurückzahlen

Klingt eigentlich ganz logisch, bedurfte aber dennoch einer Entscheidung des Kammergerichts: Hat ein Drogenhändler im Rahmen eines polizeilichen Scheinkaufs Geld erhalten, so hat er dies dem [...]